Team & Personal
Dienstplan für MFA erstellen: Regeln und Praxistipps
Effizienz Praxis RedaktionStand:
Kurz beantwortet
Ein Dienstplan für MFA muss das Arbeitszeitgesetz einhalten: höchstens 8 Stunden pro Werktag (bis 10 Stunden mit Ausgleich), mindestens 30 Minuten Pause ab 6 Stunden und 45 Minuten ab 9 Stunden sowie 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten. Praktisch bewährt sind feste Grundmuster, früh eingetragene Urlaube und klare Vertretungsregeln.
Gesetzliche Eckpunkte (Arbeitszeitgesetz)
Die wichtigsten Regeln für die Planung:
- Werktägliche Arbeitszeit höchstens 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
- Pausen: 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden; aufteilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten (§ 4 ArbZG).
- Ruhezeit: mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn (§ 5 ArbZG).
So entsteht ein fairer Plan
Ein guter Dienstplan ist planbar für das Team und flexibel für die Praxis:
- Grundmuster je Wochentag nach Sprechzeiten und Besetzungsbedarf festlegen.
- Feste Arbeitstage von Teilzeitkräften berücksichtigen.
- Urlaubswünsche früh sammeln und Sperrzeiten transparent machen.
- Vertretungen und Springer für Krankheitsfälle vorab definieren.
- Plan mindestens zwei bis vier Wochen im Voraus veröffentlichen.
Häufige Fragen
Wie weit im Voraus muss der Dienstplan feststehen?
Das Gesetz nennt keine allgemeine Frist; Tarif- oder Arbeitsverträge können eine regeln. Bei Arbeit auf Abruf gilt eine Ankündigungsfrist von vier Tagen (§ 12 TzBfG). Praxistauglich sind zwei bis vier Wochen.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Gesetzliche Ruhepausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit, sofern die Mitarbeitenden in dieser Zeit wirklich frei haben.
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Quellen
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
