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    Ratgeber

    Praxismanagement verständlich erklärt

    Kurze, belastbare Antworten zu Finanzen, Abrechnung, Team und Qualität in Arzt- und Zahnarztpraxen – mit Quellen und Praxisbeispielen.

    Finanzen

    • BWA lesen in der Arztpraxis: Die wichtigsten Zeilen erklärtDie BWA ist eine monatliche Kurzauswertung der Buchhaltung, meist vom Steuerbüro über DATEV erstellt. Entscheidend sind Umsatzerlöse, Personalkosten, Raumkosten, sonstige Kosten und das vorläufige Ergebnis. Wichtig: Die BWA zeigt den Gewinn vor Steuern und Privatentnahmen, nicht den Kontostand – Tilgungen und Privatentnahmen tauchen dort nicht als Kosten auf.
    • Personalquote in der Arztpraxis berechnen und bewertenDie Personalquote ist der Anteil der Personalkosten am Umsatz: Personalkosten ÷ Umsatzerlöse × 100. Personalkosten sind in Arztpraxen meist der größte Kostenblock. Ein fairer Vergleich gelingt nur bei gleicher Abgrenzung – etwa ob angestellte Ärztinnen und Ärzte enthalten sind – und über ein ganzes Jahr statt über einzelne Monate.
    • Die wichtigsten Kennzahlen für Arzt- und ZahnarztpraxenFür die meisten Praxen genügen acht Kennzahlen: Umsatz je Quartal, Fallzahl, Umsatz je Fall, Personalquote, Krankheitsquote, Terminausfallquote, Wartezeit und Patientenzufriedenheit. Wichtig ist ein festes Messintervall und der Vergleich mit dem Vorjahr statt mit dem Vormonat.

    Abrechnung

    • HZV vs. KV-Abrechnung: Unterschiede einfach erklärtDie KV-Abrechnung ist der Kollektivvertrag: Leistungen werden nach EBM quartalsweise über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Die HZV nach § 73b SGB V ist ein Selektivvertrag zwischen Hausärzteverband bzw. Managementgesellschaft und einzelnen Krankenkassen; eingeschriebene Patientinnen und Patienten werden über eigene Abrechnungswege mit eigenen Pauschalen vergütet.

    Team & Personal

    • Dienstplan für MFA erstellen: Regeln und PraxistippsEin Dienstplan für MFA muss das Arbeitszeitgesetz einhalten: höchstens 8 Stunden pro Werktag (bis 10 Stunden mit Ausgleich), mindestens 30 Minuten Pause ab 6 Stunden und 45 Minuten ab 9 Stunden sowie 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten. Praktisch bewährt sind feste Grundmuster, früh eingetragene Urlaube und klare Vertretungsregeln.
    • Arbeitszeiterfassung in der Arztpraxis: Was ist Pflicht?Ja. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das gilt auch für Arztpraxen – unabhängig von der Teamgröße. Eine bestimmte Form schreibt das Gericht nicht vor.
    • Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen – mit BeispielenBei Teilzeit richtet sich der Urlaub nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche: Urlaubstage Vollzeit × eigene Arbeitstage ÷ Arbeitstage Vollzeit. Beispiel: 30 Tage bei 5-Tage-Woche, Teilzeit an 3 Tagen ergibt 18 Urlaubstage. Ein freier Tag kostet keinen Urlaub, jeder eigene Arbeitstag genau einen.
    • Mitarbeitergespräch mit MFA: Ablauf, Fragen, VorlageEin Mitarbeitergespräch mit MFA findet idealerweise einmal im Jahr statt, dauert 45 bis 60 Minuten und folgt einem festen Ablauf: Rückblick, Zusammenarbeit, Entwicklung und Fortbildung, Ziele für das nächste Jahr. Entscheidend sind eine gemeinsame Vorbereitung und schriftlich festgehaltene Vereinbarungen.

    Qualität & Hygiene

    • QM-Richtlinie des G-BA: Was Praxen umsetzen müssenDie Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses verpflichtet Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement. Ein bestimmtes Zertifikat ist nicht vorgeschrieben; gefordert sind Grundelemente wie Ziele, Verantwortlichkeiten, Prozessbeschreibungen, Risiko- und Fehlermanagement sowie Patientenbefragungen.
    • Hygieneplan in der Arztpraxis: Pflicht, Inhalte, MusterFür Arztpraxen ist ein schriftlicher Hygieneplan praktisch immer erforderlich: Der Arbeitsschutz (TRBA 250) verlangt Hygienemaßnahmen in schriftlicher Form, das Infektionsschutzgesetz und die Hygieneverordnungen der Länder fordern Hygienepläne für viele Praxen, und die QM-Richtlinie des G-BA verlangt Hygienemanagement. Er regelt, wer was wann womit reinigt, desinfiziert und aufbereitet.

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