Abrechnung
HZV vs. KV-Abrechnung: Unterschiede einfach erklärt
Effizienz Praxis RedaktionStand:
Kurz beantwortet
Die KV-Abrechnung ist der Kollektivvertrag: Leistungen werden nach EBM quartalsweise über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Die HZV nach § 73b SGB V ist ein Selektivvertrag zwischen Hausärzteverband bzw. Managementgesellschaft und einzelnen Krankenkassen; eingeschriebene Patientinnen und Patienten werden über eigene Abrechnungswege mit eigenen Pauschalen vergütet.
KV-Abrechnung (Kollektivvertrag)
Alle gesetzlich Versicherten können in der Regelversorgung behandelt werden. Abgerechnet wird nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) einmal pro Quartal über die KV; die Auszahlung erfolgt über Abschläge und eine Restzahlung.
HZV (Selektivvertrag nach § 73b SGB V)
Patientinnen und Patienten schreiben sich freiwillig bei ihrer Hausarztpraxis ein. Die Praxis nimmt am Vertrag teil und rechnet diese Fälle nicht über die KV, sondern über die jeweilige Vertragsgemeinschaft ab – meist mit Pauschalen und Zuschlägen.
Worauf es bei der Auswertung ankommt
Für die Praxissteuerung sollten beide Wege getrennt und gemeinsam betrachtet werden:
- Umsatz je Quartal getrennt nach KV, HZV und Privat.
- Anteil eingeschriebener HZV-Patienten und Entwicklung im Vorjahresvergleich.
- Zahlungszeitpunkte: Abschläge und Restzahlungen kommen zeitversetzt an.
- Bei HZV-Auswertungen die Summe aller Kassen verwenden, nicht nur einzelne Nachweise.
Häufige Fragen
Lohnt sich die HZV für jede Hausarztpraxis?
Das hängt von Patientenstruktur, Region und teilnehmenden Kassen ab. Ein Vergleich der Fallwerte von KV und HZV über mehrere Quartale gibt Aufschluss.
Kann ein Patient gleichzeitig über KV und HZV abgerechnet werden?
Für eingeschriebene HZV-Patienten werden die vom Vertrag umfassten Leistungen über die HZV abgerechnet; nicht umfasste Leistungen können je nach Vertrag weiterhin über die KV laufen.
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Quellen
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
