Qualität & Hygiene
Hygieneplan in der Arztpraxis: Pflicht, Inhalte, Muster
Effizienz Praxis RedaktionStand:
Kurz beantwortet
Für Arztpraxen ist ein schriftlicher Hygieneplan praktisch immer erforderlich: Der Arbeitsschutz (TRBA 250) verlangt Hygienemaßnahmen in schriftlicher Form, das Infektionsschutzgesetz und die Hygieneverordnungen der Länder fordern Hygienepläne für viele Praxen, und die QM-Richtlinie des G-BA verlangt Hygienemanagement. Er regelt, wer was wann womit reinigt, desinfiziert und aufbereitet.
Rechtsgrundlagen
Mehrere Regelwerke greifen ineinander:
- TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen): Hygienemaßnahmen und Hautschutz schriftlich festlegen.
- § 23 IfSG und Landeshygieneverordnungen: Hygienepläne für Einrichtungen wie ambulant operierende Praxen; Länder können Arztpraxen mit invasiven Eingriffen einbeziehen.
- QM-Richtlinie des G-BA: Hygienemanagement als Bestandteil des QM.
Typische Inhalte
Ein Hygieneplan beantwortet für jeden Bereich: Was, wann, wie, womit, wer?
- Händehygiene und Hautschutz.
- Flächenreinigung und -desinfektion je Raum.
- Aufbereitung von Medizinprodukten.
- Umgang mit Abfällen und Wäsche.
- Verhalten bei meldepflichtigen Erregern.
- Schulungen und Unterweisungen mit Nachweis.
Häufige Fragen
Wie oft muss der Hygieneplan aktualisiert werden?
Bei jeder Änderung von Abläufen, Produkten oder Vorgaben und mindestens einmal jährlich im Rahmen der Unterweisung.
Müssen Mitarbeitende den Plan unterschreiben?
Eine dokumentierte Unterweisung ist nach Arbeitsschutzrecht nötig; Lesebestätigungen sind ein üblicher Nachweis.
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Quellen
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
