Qualität & Hygiene
QM-Richtlinie des G-BA: Was Praxen umsetzen müssen
Effizienz Praxis RedaktionStand:
Kurz beantwortet
Die Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses verpflichtet Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement. Ein bestimmtes Zertifikat ist nicht vorgeschrieben; gefordert sind Grundelemente wie Ziele, Verantwortlichkeiten, Prozessbeschreibungen, Risiko- und Fehlermanagement sowie Patientenbefragungen.
Wen betrifft die Richtlinie?
Die QM-RL gilt sektorenübergreifend, unter anderem für alle an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen die Umsetzung stichprobenartig.
Instrumente des QM
Die Richtlinie nennt unter anderem diese Instrumente:
- Messen und Bewerten von Qualitätszielen.
- Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten.
- Prozess- und Ablaufbeschreibungen, Checklisten.
- Teambesprechungen und Fortbildungen.
- Risikomanagement und Fehlermanagement (z. B. Fehlermeldesysteme wie CIRS).
- Patienten- und Mitarbeiterbefragungen, Beschwerdemanagement.
- Notfallmanagement und Hygienemanagement.
Pragmatisch umsetzen
Starten Sie mit den Abläufen, die am häufigsten Probleme machen, und dokumentieren Sie diese kurz. Wichtiger als ein dickes Handbuch ist, dass das Team die Regeln kennt und nachweisbar gelesen hat.
Häufige Fragen
Ist eine QM-Zertifizierung Pflicht?
Nein. Die QM-RL verlangt ein funktionierendes einrichtungsinternes QM, aber keine Zertifizierung.
Wie prüft die KV das QM?
Per Stichprobe: Ausgewählte Praxen dokumentieren den Umsetzungsstand, häufig per Fragebogen.
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Quellen
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
